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Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

Gültig für geschäftliche und private Geschäfte mit Podek ApS.

Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich
1.1 Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Vereinbarungen über den Verkauf und die Lieferung von Produkten, Ersatzteilen und zugehörigen Leistungen durch Podek, CVR-Nummer 25797930, an Geschäftskunden.

2. Vertragsgrundlage

2.1 Vertragsgrundlage
Die Bedingungen bilden zusammen mit den Angeboten und Auftragsbestätigungen des Unternehmens die gesamte Vertragsgrundlage für den Verkauf und die Lieferung von Produkten, Ersatzteilen und zugehörigen Leistungen an den Kunden („Vertragsgrundlage“). Einkaufsbedingungen des Kunden, die auf Bestellungen abgedruckt oder dem Unternehmen anderweitig mitgeteilt werden, sind nicht Bestandteil der Vertragsgrundlage.

2.2 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen der Vertragsgrundlage sind nur wirksam, wenn die Parteien sie schriftlich vereinbart haben.

3. Produkte, Ersatzteile und Leistungen

3.1 Produkte und Ersatzteile
Die vom Unternehmen verkauften und gelieferten Produkte und Ersatzteile sind neu und entsprechen bei Lieferung dem dänischen Recht. Das Unternehmen verkauft und liefert Ersatzteile für ein Produkt für mindestens 2 Monate nach dessen Lieferung an den Kunden.

3.2 Leistungen
Zugehörige Leistungen, die das Unternehmen im Zusammenhang mit Produkten oder Ersatzteilen verkauft und erbringt, werden fachgerecht ausgeführt und entsprechen bei Lieferung dem dänischen Recht.

3.3 Haftungsbeschränkung
Die verkauften und gelieferten Produkte, Ersatzteile und zugehörigen Leistungen sind für ihre vorgesehenen Zwecke und zur Verwendung in Dänemark bestimmt. Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen der Vertragsgrundlage haftet das Unternehmen unter keinen Umständen für Verluste oder Schäden, die auf eine andere Verwendung oder eine Verwendung außerhalb Dänemarks zurückzuführen sind.
Der Kunde hat das Unternehmen freizustellen, soweit diesem eine Haftung für solche Verluste oder Schäden entsteht.

4. Preise und Zahlung

4.1 Preise
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, richten sich die Preise nach der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Preisliste des Unternehmens. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlung
Der Kunde hat sämtliche Rechnungen für Produkte, Ersatzteile oder zugehörige Leistungen spätestens innerhalb von 8 Tagen zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

5. Zahlungsverzug

5.1 Zinsen
Bezahlt der Kunde eine Rechnung aus Gründen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, nicht fristgerecht, hat das Unternehmen Anspruch auf Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den fälligen Betrag, gerechnet ab Fälligkeit bis zur Zahlung.

5.2 Vertragsaufhebung
Bezahlt der Kunde eine fällige Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Zahlungsaufforderung, ist das Unternehmen neben Zinsen nach Ziffer 5.1 berechtigt: (i) den Verkauf der vom Verzug betroffenen Produkte, Ersatzteile und/oder Leistungen aufzuheben; (ii) den Verkauf noch nicht gelieferter Produkte, Ersatzteile und/oder Leistungen aufzuheben oder hierfür Vorauszahlung zu verlangen; und/oder (iii) weitere Rechtsbehelfe wegen Vertragsverletzung geltend zu machen.

6. Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen

6.1 Angebote
Angebote gelten für 10 Tage ab ihrem Datum, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Eine nach Ablauf der Annahmefrist eingegangene Annahme ist für das Unternehmen nicht bindend, sofern es dem Kunden nichts anderes mitteilt.

6.2 Bestellungen
Der Kunde hat Bestellungen schriftlich zu übermitteln. Für jedes bestellte Produkt, Ersatzteil oder jede Leistung sind anzugeben: (i) Bestellnummer; (ii) Artikelnummer; (iii) Artikelbeschreibung; (iv) Menge; (v) Preis; (vi) Zahlungsbedingungen; (vii) Lieferdatum; (viii) Lieferadresse; und (ix) Lieferbedingungen.

6.3 Auftragsbestätigungen
Das Unternehmen bemüht sich, eine Bestellung spätestens 2 Werktage nach Eingang schriftlich zu bestätigen oder abzulehnen. Bestätigungen und Ablehnungen sind nur in schriftlicher Form für das Unternehmen bindend.

6.4 Änderung von Bestellungen
Eine aufgegebene Bestellung kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens geändert werden.

6.5 Abweichende Bedingungen
Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden oder der Vertragsgrundlage ab und möchte der Kunde die abweichenden Bedingungen nicht akzeptieren, muss er dies spätestens 2 Werktage nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich mitteilen. Andernfalls ist er an die Auftragsbestätigung gebunden.

7. Lieferung

7.1 Lieferbedingungen
Das Unternehmen liefert sämtliche verkauften Produkte und Ersatzteile.

7.2 Lieferzeit
Die Lieferung von Produkten, Ersatzteilen und zugehörigen Leistungen erfolgt zum in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf das Unternehmen vor dem vereinbarten Zeitpunkt liefern.

7.3 Prüfung
Der Kunde hat sämtliche Produkte, Ersatzteile und zugehörigen Leistungen bei Lieferung zu prüfen. Entdeckt er einen Fehler oder Mangel, den er geltend machen möchte, muss er ihn unverzüglich schriftlich anzeigen. Ein entdeckter oder erkennbarer Fehler oder Mangel kann später nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er nicht unverzüglich schriftlich angezeigt wurde.

8. Lieferverzug

8.1 Mitteilung
Erwartet das Unternehmen eine Lieferverzögerung, informiert es den Kunden und nennt den Grund sowie den neuen voraussichtlichen Lieferzeitpunkt.

8.2 Vertragsaufhebung
Erfolgt die Lieferung aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem vereinbarten Zeitpunkt und auch nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 10 Tagen, kann der Kunde die betroffenen Bestellungen ohne Vorankündigung durch schriftliche Mitteilung aufheben.
Weitere Rechte wegen Lieferverzugs stehen dem Kunden nicht zu.

9. Garantie

9.1 Garantie
Das Unternehmen garantiert für 12 Monate nach Lieferung, dass Produkte, Ersatzteile und zugehörige Leistungen frei von wesentlichen Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern oder -mängeln sind. Für im Rahmen der Garantie ausgetauschte Teile beträgt die Garantiezeit 12 Monate ab Austausch, endet jedoch spätestens 12 Monate nach der ursprünglichen Lieferung.

9.2 Ausnahmen
Die Garantie umfasst keine Verschleißteile und keine Fehler oder Mängel aufgrund: (i) gewöhnlichen Verschleißes; (ii) einer Lagerung, Montage, Nutzung oder Wartung entgegen den Anweisungen des Unternehmens oder der üblichen Praxis; (iii) von Reparaturen oder Änderungen durch andere als das Unternehmen; und (iv) sonstiger Umstände, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat.

9.3 Mitteilung
Entdeckt der Kunde während der Garantiezeit einen Fehler oder Mangel, den er geltend machen möchte, muss er ihn unverzüglich schriftlich anzeigen. Ein entdeckter oder erkennbarer Fehler oder Mangel kann später nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er nicht unverzüglich schriftlich angezeigt wurde. Der Kunde hat die vom Unternehmen angeforderten Informationen zum gemeldeten Fehler oder Mangel bereitzustellen.

9.4 Untersuchung
Innerhalb angemessener Zeit nach Eingang der Mitteilung und Prüfung des Anspruchs teilt das Unternehmen mit, ob der Fehler oder Mangel unter die Garantie fällt. Auf Verlangen muss der Kunde defekte Teile einsenden. Er trägt Kosten und Risiko des Transports zum Unternehmen. Ist der Fehler oder Mangel von der Garantie gedeckt, trägt das Unternehmen Kosten und Risiko des Rücktransports zum Kunden.

9.5 Abhilfe
Innerhalb angemessener Zeit nach der Mitteilung gemäß Ziffer 9.4, dass ein Fehler oder Mangel unter die Garantie fällt, behebt das Unternehmen diesen durch: (i) Austausch oder Reparatur defekter Teile; oder (ii) Zusendung von Teilen zur eigenständigen Auswechslung oder Reparatur durch den Kunden.

9.6 Vertragsaufhebung
Behebt das Unternehmen einen gedeckten Fehler oder Mangel aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb angemessener Zeit nach der Mitteilung gemäß Ziffer 9.4 und auch nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen, kann der Kunde die betroffenen Bestellungen ohne Vorankündigung durch schriftliche Mitteilung aufheben.
Weitere Rechte wegen Fehlern oder Mängeln an Produkten, Ersatzteilen oder zugehörigen Leistungen stehen dem Kunden nicht zu, soweit sie nicht ausdrücklich in Ziffer 9 genannt sind.

10. Haftung

10.1 Haftung
Jede Partei haftet nach geltendem Recht für eigenes Handeln und Unterlassen mit den Beschränkungen aus der Vertragsgrundlage.

10.2 Produkthaftung
Das Unternehmen haftet für gelieferte Produkte und Ersatzteile, soweit zwingende Produkthaftungsvorschriften dies verlangen. Der Kunde hat das Unternehmen freizustellen, soweit diesem eine darüber hinausgehende Produkthaftung entsteht.

10.3 Haftungsbeschränkung
Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen darf die gesamte Haftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden je Kalenderjahr 40 % des Nettoverkaufs von Produkten, Ersatzteilen und zugehörigen Leistungen, die dem Kunden im unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahr in Rechnung gestellt wurden, nicht überschreiten. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Podek ApS, CVR 25797930, 1. Januar 2019.

10.4 Mittelbare Schäden
Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen haftet das Unternehmen nicht für mittelbare Schäden einschließlich Produktions-, Umsatz-, Gewinn-, Zeit- oder Goodwillverlusten, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

10.5 Höhere Gewalt
Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen haftet das Unternehmen nicht für Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt. Die Haftungsbefreiung gilt, solange die höhere Gewalt andauert. Darunter fallen Umstände außerhalb der Kontrolle des Unternehmens, die es bei Vertragsschluss nicht hätte vorhersehen müssen. Beispiele sind außergewöhnliche Naturereignisse, Krieg, Terror, Brand, Überschwemmung, Vandalismus und Arbeitskämpfe.

11. Geistige Eigentumsrechte

11.1 Eigentum
Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an Produkten, Ersatzteilen und zugehörigen Leistungen einschließlich Patenten, Designs, Marken und Urheberrechten gehören vollständig dem Unternehmen.

11.2 Verletzung
Verletzen gelieferte Produkte oder Ersatzteile geistige Eigentumsrechte Dritter, muss das Unternehmen auf eigene Kosten: (i) dem Kunden die weitere Nutzung ermöglichen; (ii) die Produkte oder Ersatzteile so ändern, dass keine Verletzung mehr vorliegt; (iii) sie durch nicht verletzende Produkte oder Ersatzteile ersetzen; oder (iv) sie zum ursprünglichen Nettokaufpreis abzüglich 30 % je Jahr seit Lieferung zurückkaufen. Weitere Rechte wegen der Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter durch Produkte, Ersatzteile oder zugehörige Leistungen stehen dem Kunden nicht zu.

12. Vertraulichkeit

12.1 Weitergabe und Nutzung

Der Kunde darf Geschäftsgeheimnisse oder andere nicht öffentlich zugängliche Informationen jeglicher Art des Unternehmens weder weitergeben noch nutzen oder Dritten deren Nutzung ermöglichen.

12.2 Schutz
Der Kunde darf sich nicht auf unzulässige Weise Kenntnis oder Verfügungsgewalt über die in Ziffer 12.1 genannten vertraulichen Informationen verschaffen oder dies versuchen. Er muss die Informationen sicher behandeln und aufbewahren, um eine unbeabsichtigte Kenntnisnahme durch Dritte zu verhindern.

12.3 Dauer
Die Pflichten des Kunden aus Ziffern 12.1–12.2 gelten während der Geschäftsbeziehung und zeitlich unbegrenzt nach deren Ende, unabhängig vom Beendigungsgrund.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Anwendbares Recht
Die Geschäftsbeziehung der Parteien unterliegt in jeder Hinsicht dänischem Recht.

13.2 Gerichtsstand
Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung sind vor einem dänischen Gericht zu entscheiden.

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